Seit 1992 werden Unternehmen und Private in unterschiedlichen, zumeist verwaltungsrechtlich
geprägten Belangen beraten. Schwerpunkte der Beratung liegen in den Rechtsgebieten
- Immissionsschutzrecht
- Abfallrecht
- Wasserrecht
- Energierecht
- Öffentliches Baurecht
- Anlagensicherheitsrecht
- Arbeitsschutzrecht
- Bodenschutzrecht
- Naturschutzrecht
- Gefahrgutrecht
- Strahlenschutzrecht
- Luftsicherheitsrecht
- Produkthaftungsrecht
- Transportsicherheitsrecht
Wir unterstützen Unternehmen in genehmigungsrechtlichen Fragestellungen und begleiten diese
Verfahren.
Desweiteren erstellen und entwickeln wir unter anderem
unternehmensspezifisch:
- Konzepte zur rechtskonformen Umsetzung integrierter Gefährdungsbeurteilungen nach den Vorgaben
der ArbSchG
- Verfahrensanweisung für Fremdfirmenregelungen
- innerbetriebliche Bestellung von Beauftragten
- Konzepte für Sicherheitshinweise
- Verfahrensanweisungen (Gefahrstoffmanagement, Abfallmanagement, Management of Change,
Ladungssicherung)
- Erstellung von Rechtsgutachten